Fakultatives Referendum Gemeinderatsbeschluss

  03.02.2021 , Unterlangenegg

Der Gemeinderat hat am 20. Januar 2021 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 90 000.– inkl. MwSt. zur Ausführung eines Sanierungsprojekts mit Belagseinbau für den Strassenabschnitt Acherli – Hählimatt.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d. h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 1. März 2021.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 40.
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.

Unterlangenegg, 25. Januar 2021
Der Gemeinderat


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