Geringfügige Änderung Zonenplan (Einzonung Parzelle Nr. 729, Schwarzenegg) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  24.03.2021 , Unterlangenegg

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Unterlangenegg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 17. März 2021 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Unterlangenegg, 18. März 2021
Der Gemeinderat


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