Inkrafttreten geändertes Gebührenreglement

  14.07.2021 , Unterlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 2. Juni 2021 beschlossene Teilrevision des Gebührenreglements nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist in Kraft getreten ist. Namens der Einwohnergemeinde Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber: Hans Tschanz


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