Fakultatives Referendum

  04.11.2021 , Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2021 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 80 000.– inkl. MwSt. für die umfangreiche Sanierung der Wohnung Hänni 95b (östliche Haushälfte).

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 29. November 2021.

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 42.

Einreichungsstelle:
Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf.

Unterlangenegg, 25. Oktober 2021
Der Gemeinderat


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