Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  18.11.2021 , Unterlangenegg

Fakultative Referenden / Inkrafttreten neu erlassenes Personalreglement
Gemäss Organisationsreglement Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ) Art. 16 Bst. e beschliesst die Delegiertenversammlung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums neue Ausgaben von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.–, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente.

Die Delegiertenversammlung hat am 3. November 2021 folgende, dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse gefasst:

Budget 2022 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

Aufwand: Fr. 2 147 100.– Ertrag: Fr. 2 147 100.–

Gemeindebeiträge, davon: Fr. 1 823 700.–
Fr. 290 100.– Schulbetrieb
Fr. 973 800.– Neue Finanzierung Volksschule
Fr. 142 800.– Schulliegenschaften
Fr. 392 100.– Abschreibungen/Zins Bau OSZ und
Fr. 24 900.– Tagesbetreuung

Personalreglement (neu) gültig ab 1. Januar 2022; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Delegiertenversammlung neu erlassene Personalreglement – vorbehältlich der unbenutzt abgelaufenen Referendumsfrist – per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Referendumsfrist: 20. Dezember 2021.

Gemäss Art. 34 Abs. 1 OgR-OSZ können mindesten fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens zwei Verbandsgemeinden gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung das Referendum ergreifen.

Einreichungsstelle:
Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg, Sonja Amstutz, Sekretariat, Aebnit 83, 3614 Unterlangenegg.

Unterlangenegg, 15. November 2021
Das Büro des Gemeindeverbandes


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