Einschreiben Kindergarten Schuljahr 2022/2023

  02.12.2021 , Unterlangenegg

Ab Schuljahr 2013/2014 wurde mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS) der zweijährige obligatorische Kindergarten als Teil der Primarschule eingeführt.

Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wurde mit der Teilrevision auf den 31. Juli verlegt: Alle Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, treten in die Primarschule (respektive Kindergarten) ein.

Schulpflichtig für das Schuljahr 2022/2023 werden Kinder,
– die zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Juli 2018 geboren sind,
– sowie Kinder (Geburtsdatum 1. Juli 2016 bis 31. Juli 2017), welche im Vorjahr vom Kindergarteneintritt zurückgestellt wurden.

Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht verkürzt. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Pensum im ersten Kindergartenjahr zu reduzieren.
Den Eltern, deren Kinder neu das Kindergartenalter erreichen, werden die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen persönlich zugestellt.
Es gibt am Mittwoch, 8. Juni 2022 einen Besuchstag im Kindergarten. Die Einladung für den Besuchstag erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt per Post.

Übertritt in die 1. Klasse
Für den Übertritt in die 1. Klasse braucht es keine Anmeldung. Die Kinder gehen automatisch vom Kindergarten in die 1. Klasse weiter. Das Einschreiben entfällt.

Neuzuzüger
Sie können das Anmeldeformular beim Schulsekretariat schulregion.srz@outlook.com bestellen oder auf der Homepage www.prim-ula. ch herunterladen.

Tagesschulumfrage 2023/2024
Sie können die Umfrage beim Schulsekretariat schulregion.srz@outlook.com bestellen oder auf der Homepage www.prim-ula.ch herunterladen.
Kindergarten und Primarschule
Unterlangenegg


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