Baugesuchseingaben ab 1. März 2022 nur noch elektronisch möglich
03.02.2022 , UnterlangeneggAb 1. März dürfen Baugesuche im Kanton Bern nur noch von den Gemeinden bearbeitet werden, wenn sie via dem Online-Portal «eBau» eingereicht wurden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuerverwaltung verwendet werden kann.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert gemäss dem Kanton ebenfalls ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über www. be.ch/ebau. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen nur noch zweifach ausgedruckt, unterschrieben und der Gemeindeverwaltung per Post zugestellt werden.
Allfällige physisch vorbereitete Baugesuchsunterlagen sind somit noch bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Gemeinde einzureichen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir diese danach nicht mehr entgegennehmen können.
Gemeindeverwaltung Unterlangenegg
