Wasserversorgungsgenossenschaft & Einwohnergemeinde
27.05.2022 , UnterlangeneggBekanntmachung Genehmigung Wasserversorgungs-Reglement/-Verordnung
Die privatrechtliche Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg hat mit Generalversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2022 die Totalrevision der im Titel erwähnten Rechtsgrundlagen genehmigt.
Gegen den Inhalt der Rechtsgrundlagen kann nach Art. 67 VRPG innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden. Parallel dazu können Genossenschafter/innen nach Art. 891 des Obligationenrechts den Generalversammlungsentscheid innert 2 Monaten nach Beschlussfassung, also bis spätestens 13. Juli 2022, mittels Klage anfechten.
Unterlangenegg, 17. Mai 2022
Der Gemeindeschreiber
