Inkrafttreten Abwasserentsorgungsreglement (AeR), Veröffentlichung Abwasserentsorgungsverordnung (AeV)

  21.07.2022 , Unterlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 1. Juni 2022 beschlossene «Abwasserentsorgungsreglement (AeR)» per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Gleichzeitig wird die vom Gemeinderat erlassene Abwasserentsorgungsverordnung (AeV) mit den (unveränderten) Ansätzen der wiederkehrenden Gebühren öffentlich bekannt gemacht. Sie kann unter unterlangenegg.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Unterlangenegg, 15. Juli 2022

Namens der Einwohnergemeinde
Unterlangenegg
Der Gemeindeschreiber


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