Inkrafttreten Wasserversorgungsreglement und -verordnung

  21.07.2022 , Unterlangenegg

Im Thuner Anzeiger vom 27. Mai 2022 wurde bereits der Generalversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2022 publiziert, wonach die privatrechtliche Wasserversorgungsgenossenschaft die geänderten Rechtsgrundlagen genehmigte. In sinngemässer Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit nun auch noch öffentlich bekannt gemacht, dass die 2-monatige Anfechtungsfrist nach Art. 691 des Obligationenrechts unbenutzt abgelaufen ist. Die Rechtsgrundlagen treten damit per 1. Januar 2023 in Kraft.

Unterlangenegg, 18. Juli 2022

Der Gemeindeschreiber


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