Fakultatives Referendum
24.11.2022 , UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 26. Oktober 2022 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 90 000.– in der Investitionsrechnung 2023 für den Investitionsbeitrag an die Feuerwehr-Sitzgemeinde Oberlangenegg zur Anschaffung eines Modulfahrzeugs.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 27. Dezember 2022.
Mindestanzahl der erforderlichen
Unterschriften: 42.
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei,
3614 Unterlangenegg.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.
Unterlangenegg, 18. November 2022
Der Gemeinderat
