Öffentliche Bekanntmachung
24.11.2022 , UnterlangeneggTeilrevision Ortsplanung (Umsetzung BMBV im Baureglement)
Genehmigung und Inkrafttreten
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 1. Dezember 2021 beschlossene Ortsplanungs-Teilrevision (bestehend aus Änderungen im Baureglement) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 25. August 2022 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen: Die Zahl der unerledigten Einsprachen wurde von 1 auf 2 korrigiert, die Zahl der Rechtsverwahrungen von 0 auf 1. Die 1. Einsprache wurde durch den Wegfall des Zonenplans «Gewässerräume» gegenstandslos, auf die 2. Einsprache wurde nicht eingetreten.
Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist, tritt nun das geänderte Baureglement gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2022 per 1. Januar 2023 in Kraft. In Anwendung von Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung, wird die Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen und können via unterlangenegg.ch eingesehen werden.
Unterlangenegg, 18. November 2022
Der Gemeinderat
