Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  12.01.2023 , Unterlangenegg

Organisationsreglement des Gemeindeverbands Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ): Änderung Artikel 21, Absatz 2 nach Art. 52 Gemeindegesetz (GG)
Die Delegiertenversammlung vom 2. November 2022 hat dem Antrag der Schulkommission OSZ Unterlangenegg, gestützt auf Artikel 52 des Gemeindegesetzes, folgender Änderung des OgR-OSZ zugestimmt:

Artikel 21, Absatz 2
Die Verbandsgemeinden entsenden je ein Mitglied an die Schulkommission OSZ. Dieses Mitglied sollte wenn möglich ein Gemeinderatsmitglied sein.

Mit dieser Anpassung muss das Schulkommissionsmitglied nicht mehr zwingend ein Gemeinderatsmitglied sein. Damit soll die Komplettierung der Schulkommission vereinfacht werden.

Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen beim zuständigen Regierungsstatthalteramt Beschwerde geführt werden.

Beginn der Beschwerdefrist: 12. Januar 2023.
Ende der Beschwerdefrist: 11. Februar 2023.
Büro Gemeindeverband OSZ Unterlangenegg


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