Schulanlage Uttigen, Verbot von Feuerwerk vor dem 1. August
04.02.2018 , UttigenAus Rücksicht auf Anwohner und Umwelt ist es ab sofort und bis zum Bundesfeiertag verboten im Bereich der Schulanlage Uttigen Knallfeuerwerk zu zünden. Die Gemeinde Uttigen beteiligt sich an der Aktion «Die Erste am 1.» womit auch im übrigen Gemeindegebiet auf Rücksicht appelliert und Feuerwerk erst am 1. August 2017 gezündet wird. Besten Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme.
Der Gemeinderat