Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
04.02.2018 , UttigenDonnerstag, 7. Dezember 2017, Beginn um 19.00 Uhr im Mehrzweckgebäude am Auweg
Traktandenliste
1. Anschaffung Geschäfts- und Verwaltungssoftware, Kreditgenehmigung wiederkehrende Kosten
2. Pilotprojekt regionale Schulsozialarbeit,
Kreditgenehmigung
3. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
4. Genehmigung des Gesamtbudgets 2018
5. Verschiedenes / Orientierungen
6. Verabschiedung Behördenmitglieder
7. Legislaturschlussapéro
Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Gemeindeblatt November 2017, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Versammlungsbeginn ausnahmsweise auf 19.00 Uhr festgelegt wurde.
Der Gemeinderat
