Öffentliche Planauflage
22.03.2018 , UttigenÜberbauungsordnung Bahnhofplatz und Änderung Zonenplan 1 Siedlung
Der Gemeinderat Uttigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Bahnhofplatz nach Art. 88 BauG mit integrierter Änderung des Zonenplans 1 Siedlung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. März 2018 bis 16. April 2018, in der Gemeindeverwaltung Uttigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen.
Uttigen, den 6. März 2018
Der Gemeinderat
