Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
10.05.2018 , UttigenDonnerstag, 14. Juni 2018, Beginn um 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg
Traktandenliste
1. Genehmigung Jahresrechnung 2017
2. Fusion Feuerwehr Uttigen mit Feuerwehr Uetendorfplus, Genehmigung Fusionsvertrag
3. Reglement Aufgabenübertragung Feuerwehr, Genehmigung
4. Überbauungsordnung Bahnhofplatz, Genehmigung
5. Sanierung Werkleitungen und Strasse Flurweg, Verpflichtungskredit
6. Umsetzung neue Begriffe und Messweisen BMBV sowie Umsetzung Gewässerräume, Verpflichtungskredit
7. Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED, Kreditabrechnung
8. Verschiedenes / Orientierungen
Auflage
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Gemeindeblatt Mai 2018, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Der Gemeinderat
