Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
08.08.2018 , UttigenÖffentliche Planauflage
für:
S-0172517.1 Transformatorenstation Bahnhof Uttigen
– Neubau auf Parzelle Nr. 332 der Gemeinde
Uttigen. Koordinaten: 610 790 / 182 594.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 9. August 2018 bis zum 17. September 2018 in der Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
