Fachgremium Beurteilung Gestaltungsvorschriften

  15.05.2019 , Uttigen

Das Gemeindebaureglement GBR regelt nebst den baurechtlichen Massen und Abständen auch Gestaltungsvorgaben für Bauten. Insbesondere ist auch die Dachgestaltung für das Ortsbild wesentlich, welche sich nach Art. 19 GBR zu richten hat. Von diesen Dachgestaltungsvorschriften kann abgewichen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass durch die Abweichung eine bessere architektonische Gesamtwirkung erreicht wird. Dieser Nachweis ist durch eine unabhängige Fachinstanz zu beurteilen, welche von der Baupolizeibehörde bestimmt wird. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Bau- und Wasserkommission beschlossen, ein gemeindeeigenes Fachgremium für diese Aufgabe einzusetzen. Ausgewiesene Fachpersonen aus dem Dorf sollen sich künftig mit diesen Fragestellungen beschäftigen. Der Gemeinderat hat mit Beat Fischer, Adrian Meyer, Stefan Spicher und Cédric Reber vier bestens qualifizierte Personen gefunden, welche sich für diese Aufgabe bereit erklärt haben. Mit diesem Fachgremium wird der Berner Heimatschutz für die Beurteilung von Dachgestaltungsvorgaben abgelöst und davon entlastet. Weiterhin zuständig bleibt der Berner Heimatschutz für erhaltenswerte Bauten im Gemeindegebiet und innerhalb des Ortsbildschutzgebietes. Das Gremium kann auch bei weiteren Gestaltungsfragen bezüglich Bauten vom Gemeinderat resp. der Bau- und Wasserkommission beigezogen werden. Die Umsetzung der neuen Organisation erfolgt rückwirkend per 1. Mai 2019.

Der Gemeinderat


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