Öffentliche Mitwirkungsauflage
15.05.2019 , UttigenAktualisierung der Ortsplanung: Umsetzung neue Begriffe und Messweisen BMBV und Festlegung der Gewässerräume
Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aktualisierung der Ortsplanung (Umsetzung BMBV und Festlegung Gewässerräume) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. Mai 2019 bis 11. Juni 2019 auf der Gemeindeverwaltung Uttigen auf.
Zwecks Information der Bevölkerung über die Themen der Mitwirkung findet am Donnerstag, 23. Mai 2019 um 20.00 Uhr im Musiklokal in der Rollhockeyhalle Grüeneblätz (Thunstrasse 13, 3628 Uttigen) eine Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Anregungen unterbreiten und Einwendungen erheben. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen zu richten.
Uttigen, 9. Mai 2019
Der Gemeinderat