Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  15.05.2019 , Uttigen

Mittwoch, 12. Juni 2019, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude, Auweg

Traktandenliste
1. Genehmigung Jahresrechnung 2018
2. Totalrevision Personalreglement Uttigen; Genehmigung
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strasse westlicher Teil
4. Verschiedenes / Orientierungen

Auflage
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Gemeindeblatt Mai 2019, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.

Der Gemeinderat


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