Hundetaxe 2019

  10.07.2019 , Uttigen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und der entsprechenden Gemeindeverordnung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Die Hundetaxe von Fr. 60.– wird jedem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. Für die Unterlassung der Meldepflicht oder Nichtbezahlung der Hundetaxe gelten die Bestimmungen des kant. Gesetzes.

Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen.

Gemeinderat Uttigen


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