Ordentliche Gemeindeversammlung

  30.10.2019 , Uttigen

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg

Traktanden:
1. Genehmigung Anpassung Organisationsreglement aufgrund Einführung Betreuungsgutscheine
2. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung MZG
3. Genehmigung Verpflichtungskredit Anbau Spezialunterrichtsräume an MZG
4. Genehmigung Gesamtbudget 2020
5. Verschiedenes / Orientierungen

Auflage / Information
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt November 2019, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.

Der Gemeinderat


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