Wahlvorschlag Gemeindepräsidium

  18.12.2019 , Uttigen

Infolge Rücktritts des Gemeindepräsidenten Markus Sterchi hat der Gemeinderat Ersatzwahlen angeordnet. Die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums von Uttigen wurde auf Sonntag, 9. Februar 2020 festgelegt. Die Wahlvorschläge mussten gemäss den Bestimmungen im Reglement über die Urnenwahlen (WahlR) bis Freitag, 29. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Fristgerecht ist von der SVP Uttigen folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Beat J. Fischer, 1957, verheiratet, Architekt HTL, wohnhaft Blümlisalpstrasse 62

Die Wahl des Gemeindepräsidiums erfolgt im Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren). Nach Art. 23 Abs. 3 und Art. 43 WahlR ist die Stimmabgabe auch für nicht vorgeschlagene Personen möglich. Als Gemeindepräsidentin oder als Gemeindepräsident wählbar ist, wer in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist (Art. 43 Organisationsreglement OgR).

Die Ersatzwahl erfolgt vorbehältlich eines zweiten Wahlganges (Art. 48 WahlR) per 1. März 2020.

Die Wahlunterlagen werden mit den Abstimmungsunterlagen der kantonalen Abstimmung vom 9. Februar 2020 verschickt.

Uttigen, 19. Dezember 2019

Der Gemeinderat


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