Ordentliche Gemeindeversammlung

  28.10.2020 , Uttigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude, Auweg
Die Türöffnung erfolgt um 19.30 Uhr.

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2019
2. Auslagerung Schulinformatik an die Informatikdienste der Stadt Thun, Vorstellung Projekt, Kenntnisnahme der wiederkehrenden Kosten, Übertragung der Zuständigkeit an den Gemeinderat; Genehmigung Änderung Organisationsreglement
3. Weiterführung regionale Schulsozialarbeit, Kenntnisnahme der wiederkehrenden Kosten, Übertragung der Zuständigkeit an den Gemeinderat; Genehmigung Änderung Organisationsreglement
4. Genehmigung Reglement über die Mehrwertabgabe
5. Genehmigung Reglement Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen
6. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Schulstutz (inkl. Werkleitungen)
7. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung öffentliche Kanalisationsleitungen Eichenweg
8. Genehmigung Budget 2021
9. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
10. Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger
11. Verschiedenes / Orientierungen

Auflage / Information
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt November 2020, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.

Schutzmassnahmen COVID-19
Der Gemeinderat hat für die Durchführung der Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erarbeitet. Die Stimmberechtigten werden gebeten, dieses Schutzkonzept vor Versammlungsteilnahme durchzulesen. Es kann einerseits in den Auflageakten eingesehen, oder auf der Homepage der Gemeinde Uttigen heruntergeladen werden. Das Schutzkonzept kann bei veränderter Lage angepasst werden.

Vorbehalt
Der Gemeinderat behält sich vor, infolge verschärfter Auflagen von Bund oder Kanton bezüglich COVID-19 anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen (Art. 12 Abs. 3 Gemeindegesetz).

Gemeinderat Uttigen


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