Öffentliche Planauflage

  11.11.2020 , Uttigen

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Dorfmitte»

Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die Änderung der Überbauungsordnung Dorfmitte zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. November bis 14. Dezember 2020, in der Gemeindeschreiberei Uttigen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Uttigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Uttigen, 5. November 2020
Der Gemeinderat


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