Änderung Verordnung für den Bezug der Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe; Inkrafttreten

  03.03.2021 , Uttigen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Änderung der Verordnung für den Bezug der Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe vom 30. Oktober 2018 verabschiedet.
Die Änderung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. Dabei handelt es sich um die Ergänzung bezüglich der Abgabepflicht der Quellensteuer unterstellten ausländischen Staatsangehörigen.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen oder im Internet unter www.uttigen.ch – Verwaltung – Reglemente heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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