Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Dorfmitte» nach Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  03.03.2021 , Uttigen

Genehmigung und Inkrafttreten der geänderten Vorschriften
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 24. Februar 2021 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Dorfmitte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. September 2021 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen: Korrektur des Beschlussdatums Gemeinderat

Die geänderten Vorschriften zur UeO Dorfmitte treten am 3. Dezember 2021 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Uttigen, 2. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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