Inkraftsetzung und Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle; Öffentliche Bekanntmachung

  03.03.2021 , Uttigen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle neu angepasst. Dieser tritt per 1. Juni 2021 in Kraft.
Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 28. Oktober 2003 wurde ausser Kraft gesetzt.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht. Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle kann bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.
Der Gemeinderat


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