Öffentliche Auflage
17.03.2021 , UttigenAnpassung Gemeindebaureglement
Umsetzung Verordnung Begriffe und Messweisen im Bauwesen
Der Einwohnergemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Umsetzung «der Verordnung über die Harmonisierung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV (BSG 721.3)» im Gemeindebaureglement Uttigen zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat macht zudem darauf aufmerksam, dass nebst den erforderlichen Änderungen hinsichtlich der BMBV auch noch weitere materielle Änderungen an den Vorschriften erfolgt sind. Änderungen am Zonenplan wurden nicht vorgenommen.
Das geänderte Gemeindebaureglement liegt während 30 Tagen, vom 18. März bis 19. April in der Gemeindeverwaltung Uttigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, einzureichen.
Uttigen, 18. März 2021
Der Gemeinderat