Absage der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2021

  05.05.2021 , Uttigen

Angesichts der nach wie vor unsicheren Situation um die COVID-19-Pandemie, musste der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2021 absagen, und dafür am Sonntag, 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung anordnen. Der Gemeinderat möchte mit diesem Entscheid sicherstellen, dass niemand aufgrund der aktuellen Lage auf die Ausübung seines politischen Rechts verzichten muss. Der Regierungsstatthalter hat mit einer Allgemeinverfügung die Durchführung kommunaler Urnenabstimmungen bewilligt.

Anordnung einer Urnenabstimmung
Folgende Geschäfte gelangen am 13. Juni zur Abstimmung:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
2. Genehmigung Totalrevision Abfallreglement
3. Genehmigung Totalrevision Datenschutzreglement
4. Genehmigung Totalrevision über die Gemeindebeiträge an Schulgelder für privaten Musikunterricht

Auflage / Information
Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften liegen mindestens 30 Tage vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Gleiches gilt für die aufzuhebenden Reglemente. Den Stimmberechtigten wird die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats mit den Stimmunterlagen zugestellt.

Ausübung des Abstimmungsrechts
In Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 13 Gemeindegesetz Personen stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage gemeinsam mit den Unterlagen der eidgenössischen Volksabstimmung sowie den Wahlen des Regierungsstatthalters vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Juni, 12.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das übliche Abstimmungslokal im Schulhaus Auweg 25 (Eingangshalle) wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das offizielle Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Alpenstrasse 16 eingeworfen werden (letzte Leerung dieses Briefkastens am Sonntag, 13. Juni, 8.00 Uhr).

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Schulhaus (Lehrerzimmer) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www. uttigen.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote