Kandidatur des Gemeindepräsidenten für die Wiederwahl

  26.05.2021 , Uttigen

Am 28. November 2021 finden die Gemeindewahlen für die kommende Legislatur 2022 bis 2025 statt. Gemäss Artikel 4 des Organisationsreglements wählen die Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren den Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten in einer Person.

Gestützt auf Art. 50 des Reglements über die Urnenwahl, kann dieser bei Wiederwahlen auch in stiller Wahl bestätigt werden. Der Gemeinderat hat dies den Stimmberechtigten 7 Monate vor Ablauf der Amtsdauer durch Publikation im Thuner Amtsanzeiger bekanntzugeben. Wird innert 10 Tagen nach Erscheinen der Publikation von mindestens dem zehnten Teil der Stimmberechtigten kein Begehren für eine Urnenwahl des Gemeindepräsidiums gestellt, so bestätigt der Gemeinderat den vorgeschlagenen aktuellen Amtsinhaber in stiller Wahl.

Der Gemeinderat gibt hiermit bekannt, dass der amtierende Gemeindepräsident, Herr Beat Jakob Fischer, SVP, sich für die nächste Amtsperiode zur Wiederwahl stellt.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde erhalten hiermit die Gelegenheit, innert 10 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Begehren für die Anordnung einer Urnenwahl des Gemeindepräsidiums zu stellen. Dieses Begehren ist schriftlich einzureichen und muss von mindestens 10% der Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Der Gemeinderat


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