Urnenwahl vom 28. November 2021
18.08.2021 , UttigenNach Art. 4 des Organisationsreglements OgR der Einwohnergemeinde Uttigen sind zu wählen:
Im Majorz-Wahlsystem (Art. 4 Abs. 1 OgR):
– das Gemeindepräsidium (bereits in stiller Wahl bestätigt, gestützt auf Art. 50 Reglement über die Urnenwahl Uttigen)
Im Proporz Wahlsystem (Art. 4 Abs. 2 OgR):
– 6 Mitglieder des Gemeinderates
– 6 Mitglieder der Schulkommission
– 6 Mitglieder der Bau- und Wasserkommission
Die Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre im letzten Quartal statt. Gestützt auf Art. 22 Abs. 3 des Reglements über die Urnenwahl Uttigen gibt der Gemeinderat die bevorstehende Urnenwahl mindestens zwölf Wochen vor dem Wahltag (28. November 2021) im Thuner Amtsanzeiger bekannt.
Die Wahlvorschläge nach Art. 23 des Reglements über die Urnenwahl sind zehn Wochen vor dem Wahltag (bis Freitag 17. September, 17.00 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bestimmungen zu den Wahlvorschlägen finden sich in Art. 25 ff. des Reglements über die Urnenwahlen.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge werden die Listen in ihrer endgültigen Form im Thuner Amtsanzeiger publiziert.
Uttigen, 19. August 2021
Der Gemeinderat
