2. Öffentliche Auflage

  15.09.2021 , Uttigen

Anpassung Gemeindebaureglement Uttigen
Umsetzung Verordnung Begriffe und Messweisen im Bauwesen
Der Einwohnergemeinderat Uttigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Umsetzung «der Verordnung über die Harmonisierung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV (BSG 721.3)» im Gemeindebaureglement Uttigen zur zweiten öffentlichen Auflage.

Die zweite Auflage des Gemeindebaureglements mit ergänzten Markierungen dient zur verbesserten Nachvollziehbarkeit der bereits vorgenommenen Änderungen.

Das geänderte Gemeindebaureglement liegt während 30 Tagen, vom 16. September bis 18. Oktober in der Gemeindeverwaltung Uttigen öffentlich auf. Einsprachen müssen spätestens am 18. Oktober bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Dienstag, 19. Oktober statt. Es ist vorgesehen, am 20. Oktober das Baureglement den Stimmberechtigten anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, einzureichen.

Uttigen, 16. September 2021
Der Gemeinderat


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