Öffentliche Mitwirkungsauflage Zonenplanänderungen im ordentlichen Planerlassverfahren

  15.09.2021 , Uttigen

Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die nachfolgende ordentliche Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

– Umzonung Zone für öffentliche Nutzung ZöN B «Altes Schulhaus»
– Umzonung Zone für öffentliche Nutzung ZöN C «Kindergarten»
– Umzonung Zone für öffentliche Nutzung ZöN E «Gemeindehaus»

Die erwähnten Zonenplanänderungen liegen 30 Tage, vom 16. September bis und mit 18. Oktober in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, zu richten.

Uttigen, 16. September 2021
Der Gemeinderat


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