Reglementsgenehmigung
30.12.2021 , UttigenÖffentliche Bekanntmachung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom Kanton Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das folgende, von den Stimmberechtigten von Uttigen am 9. Dezember 2021 beschlossene Reglement per 1. Januar 2022 in Kraft tritt:
– Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Elektrizitätsversorgung
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen oder im Internet unter www.uttigen.ch – Verwaltung – Reglemente heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
