Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  05.05.2022 , Uttigen

Donnerstag, 9. Juni 2022, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Auweg

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2021
2. Orientierung / Information der Stimmberechtigten über die Liegenschaftsthemen und die Strategie des Gemeinderats
3. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung und Umnutzung altes Schulhaus Bühlweg 1 zu Verwaltungsgebäude
4. Übertragung der Liegenschaft Bühlweg 1 vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
5. Verschiedenes / Orientierungen

Auflage / Information
Sämtliche Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt Mai 2022, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung (Botschaft).

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Gemeinderat Uttigen


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