Teilrevision Ortsplanung, Umsetzung BMBV im Gemeindebaureglement

  27.05.2022 , Uttigen

Genehmigung und Inkrafttreten der geänderten Vorschriften
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten am 20. Oktober 2021 beschlossene Überarbeitung des Baureglements der Gemeinde Uttigen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 13. April 2022 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– Bei Art. 31 Abs. 2 Bst. b GBR wurde der Passus «und Strukturerhaltungsgebiet» gestrichen
– Das Landschaftsschutzgebiet Glütschbach wurde aus dem Zonenplan 2 gestrichen

Die geänderten Gemeinbauvorschriften treten am 1. Juni 2022 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen. Das Baureglement wird zudem auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Uttigen, 27. Mai 2022
Der Gemeinderat


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