Öffentliche Planauflage

  17.11.2022 , Uttigen

Änderung baurechtliche Grundordnung
Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die ordentliche Änderung an der baurechtlichen Grundordnung (Änderung Baureglement, Änderung Zonenplan 1 Siedlung Parz Nrn. 34 «ZöN B» und 312 «ZöN E», sowie dem Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, 17. November bis 19. Dezember, in der Gemeindeverwaltung Uttigen öffentlich auf und sind während dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen.

Uttigen, 16. November 2022
Der Gemeinderat


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