Revidierte Wasserversorgungsverordnung und Abwasserentsorgungsverordnung

  02.02.2023 , Uttigen

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Uttigen an seiner Sitzung vom 24. Januar 2023 die revidierte Wasserversorgungsverordnung und Abwasserentsorgungsverordnung genehmigt hat.

Die revidierten Verordnungen treten unter Vorbehalt allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Verordnungen können am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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