Baupublikation Uttigen

  29.09.2021 Baupublikationen, Uttigen

Bauherrschaft: Gerber Nik und Annina, Schulstutz 6, 3628 Uttigen.
Projektverfasser: plawa architektur, Elvedin Hamidovic, Seestrasse 16, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Projektänderung: Versatz Anbau nach Osten, Erhalt der Westfassade, gestalterische Anpassungen.
Standort / Parzelle: Schulstutz 6, Parzelle Nr. 860.
Zone: Kernzone A.
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands – Art. 26 BauG in Verbindung mit Art. 80 SG (unverändert). Überschreitung der Gebäudehöhe – Art. 33 GBR (neu).
Gestaltung: Abweichung von den Dachgestaltungsvorschriften, gestützt auf Art. 20 Abs. 1 GBR.
Gewässerschutz: Regenabwasser: Versickerung auf eigener Parzelle. Schmutzabwasser: Anschluss bestehend.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 1. November 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflageund Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG.). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Uttigen, 30. September 2021
Bauverwaltung Uttigen


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