Baupublikation Uttigen
29.09.2022 Baupublikationen, UttigenGesuchsteller: Wasserverbund Region Bern AG, Lindenauweg 10, 3007 Bern.
Projektverfasserin: Diggelmann + Partner AG, Spitalackerstrasse 20a, 3013 Bern.
Vorhaben: Projektänderung zum bewilligten Neubau der Trinkwasser-Grundwasserfassung Oberi Au: Ausstatten der bestehenden Grundwasserbohrungen RB 7 und RB 8 mit Messsonden zur Überwachung der Grundwasserqualität, sowie dem Bau der zugehörigen Leitungsverbindungen und Steuerkabinen bis zur neuen Grundwasserfassung.
Standort / Parzellen: Oberi Au, Parzellen Nr. 409, BR 889 und BR 645.
Zone: Überbauungsordnung Grundwasserfassung Oberi Au Uttigen, Wald und LWZ.
Koordinaten: RB7 2 611 588 / 1 181 885, RB8 2 611 768 / 1 182 050, neue Grundwasserfassung (2 611 530 / 1 182 130), Gewässerschutzbereich.
Schutzzone/-objekt: Grundwasserschutzzone / Keine.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldnähe (KWaG Art. 25) und im Wald (nichtforstliche: WaV Art. 14 u. KWaV Art. 35). Eingriffe in Schutzobjekte/Naturschutzgebiet (NHG Art. 18 ff.). Bauen in Grundwasserschutzzone, Bauen im Gewässerraum (GSchV Art. 41c und WBG Art. 48).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Oktober 2022.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20942.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Uttigen, 19. September 2022
Regierungsstatthalteramt Thun
