Hilterfingen

  04.02.2018 Verkehrsmassnahmen

Temporäre Verkehrsbeschränkung Aebnitstrasse
Der Gemeinderat Hilterfingen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 11. Januar 2018 folgende Verkehrsbeschränkung:

Aebnitstrasse, Abschnitt Quellenweg – Velobrücke: Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, werktags, 7.30–17.00 Uhr. Zubringerdienst nach Möglichkeit gestattet.
Grund der Massnahme: Instandsetzungsarbeiten Werkleitungen.
Gültigkeit: Während den Bauarbeiten ab 19. März 2018 bis ca. 6. Juli 2018.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Hilterfingen, 11. Januar 2018

Bauverwaltung Hilterfingen


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