Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken

  14.02.2018 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung und Verkehrssperrung
Gemeinde: Beatenberg
Schutzwaldpflege Balmholz bis Sundlauenen.

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt bzw. wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Verkehrssperrung
Teilstrecke: Beatenbucht bis Sundlauenen, Fitzligraben.
Dauer: Montag, 26. Februar 2018, bis Freitag, 9. März 2018, werktags zwischen 7.30 und ca. 18 Uhr.
Ausnahmen: Die STI-Linienbusse verkehren fahrplanmässig. Für den Werkverkehr zum Balmholz ist die Zufahrt von der Beatenbucht her möglich.
Grund: Schutzwaldpflege, Sicherheitsholzerei, Felsreinigung.

Verkehrserschwerung
Teilstrecke: Beatenbucht bis Sundlauenen, Fitzligraben.
Dauer: Montag, 19. Februar 2018, bis Freitag, 23. Februar 2018; Montag, 12. März 2018, bis Freitag, 16. März 2018.
Ausnahmen: Keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich.
Einschränkungen: Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst. Es ist mit Wartezeiten bis zu 10 Minuten zu rechnen.
Grund: Schutzwaldpflege, Sicherheitsholzerei, Felsreinigung.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung bzw. Verkehrserschwerung.

3800 Interlaken, 31. Januar 2018

Strasseninspektorat Oberland Ost


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