Kantonsstrasse Nr. 1141; Steffisburg–Fahrni–Unterlangenegg

  05.04.2018 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung
Gemeinde: Fahrni
20011 / Umlegung Strassenentwässerung Rachholtern

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Ort: Beim Schulhaus Rachholtern
(2 616 610 / 1 182 570 bis 2 616 660 / 1 182 600).

Dauer: 9. April 2018 bis ca. Ende April 2018.

Ausnahmen: Keine.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich.

Einschränkungen: Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Einspurige Verkehrsführung in kurzen Etappen, evtl. Verkehrsführung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Grund: Umlegung Strassenentwässerungsleitung, Länge ca. 40 m.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

3602 Thun, 23. März 2018

Oberingenieurkreis l


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