Thierachern
12.09.2018 VerkehrsmassnahmenVerkehrsmassnahme
Der Gemeinderat von Thierachern, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) und die Zustimmungsverfügung durch das Tiefbauamt des Kantons Bern vom 7. September 2018,
verfügt:
Verwaltungskreis, Thun Gemeinde Thierachern
Temporäre Sperrung Umfahrungsstrasse Mülimatt
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen Zubringerdienst sowie landwirtschaftliche Fahrten gestattet
Umfahrungsstrasse Mülimatt, ab Kurve Schönegg – neuer Kreisel (Koordinaten 611 300 / 177 910).
Grund der Massnahme:
Sanierung der Umfahrungsstrasse Ortszentrum ab 17. September – Dezember 2018.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im amtlichen Anzeiger von Thun sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in 2 Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung (Zwischenverfügung) kann innerhalb von 30 Tagen unabhängig Beschwerde erhoben werden. Diese Beschwerde hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung.
Einwohnergemeinde Thierachern Der Gemeinderat
