Heimberg

  10.04.2019 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsmassnahme
Multicenter – Niesenstrasse, Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahme. Die Zustimmungsverfügung durch das OIK I, vom 27. März 2019 liegt vor. Die Durchfahrt zwischen dem Mulitcenter, Blümlisalpstr. 36 und der Liegenschaft Niesenstrasse 9 führt über die dort liegende öffentliche Fusswegverbindung. Diese wird mit folgendem Verbot belegt:
1. Von der Rundumfahrt Mulicenter mit Signal 2.42 «Abbiegen nach rechts verboten». Ausgenommen Güterumschlag der Gerber Getränkehandel AG und Fahrräder. Zusatztafel: «Güterumschlag Gerber AG und Fahrräder gestattet».
2. Von Seite Niesenstrasse mit dem Signal 2.14 «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder». Ausgenommen Güterumschlag der Gerber Getränkehandel AG.
Zusatztafel: «Güterumschlag Gerber AG gestattet».

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67, Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis 6. Mai 2019 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation in Kraft.

Heimberg, 1. April 2019

Bauverwaltung Heimberg


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