Seftigen

  21.08.2019 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsmassnahmen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. August 2019 folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:
Abbiegen nach links verboten (Signal Nr. 2.43) Dorfmatt, bei der Einmündung in die Stützlistrasse

Abbiegen nach rechts verboten (Signal Nr. 2.42)
Auf der Mauer, bei der Einmündung in die Stützlistrasse

Linksabbiegen (Signal Nr. 2.38) Kappelen, bei der Ausfahrt vom Schulparkplatz in die Kappelenstrasse

Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) Kappelen, entlang der gemeindeeigenen Parzellen Nr. 13 und 174

STOP
Dorfmatt, Einmündung in die Stützlistrasse

Gegen die vom Gemeinderat verfügten Verkehrsmassnahmen kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen, unter Nennung von Tatsachen und allfälligen Beweismitteln.


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