Thun

  01.08.2019 Verkehrsmassnahmen

Thunfest von
Freitag, 9. bis Sonntag, 11. August 2019

Festgebiet (kostenpflichtig)

Betriebszeiten
Freitag,
12.00–22.00 Uhr:
Stadthofplatz (Aktivzone).
18.00–2.00 Uhr: Innenstadt: Rathausplatz vorn und hinten, Mühleplatz, Waisenhausplatz, Bälliz, Marktgasse, Gerberngasse, Bärenplatz, Untere Hauptgasse, Obere Hauptgasse (nicht kostenpflichtig).

Samstag,
10.00–22.00 Uhr:
Stadthofplatz (Aktivzone).
11.00–2.00 Uhr: Rathausplatz (Konzertzone).
12.00–2.00 Uhr Bärenplatz.
13.30–2.00 Uhr Waisenhausplatz.
14.00–2.00 Uhr: übriges Festgebiet.

Sonntag,
8.00–13.00 Uhr:
Rathausplatz.

Verkehrsbeschränkungen
Die Aufbauarbeiten beginnen an einigen Standorten bereits ab Mittwoch, 7. August 2019, weshalb kurzzeitige Behinderungen bei Zufahrten möglich sind.

Parkverbot für Zweiräder
– Ab Donnerstag, 8. August 2019, 6.00 Uhr
Waisenhausplatz
– Ab Freitag. 9. August 2019, 6.00 Uhr
Bälliz, Marktgasse, Untere und Obere
Hauptgasse. Aus Sicherheitsgründen gilt im ganzen Festgebiet ab Freitag, 6.00 Uhr für Zweiräder ein Fahr- und Parkverbot. Falsch abgestellte Zweiräder werden am Freitag, 9. August 2019 und Samstag, 10. August 2019 ab 14.00 Uhr eingesammelt. Abgeführte Zweiräder können bei der bewachten Velostation beim Bahnhof am Freitag bis 20.00 Uhr und am Montag ab 6.00 Uhr gegen Entrichtung einer Umtriebsentschädigung von 10 Franken abgeholt werden.

Parkverbot
Mittwoch, 7. August 2019 ab 07.00 Uhr bis Sonntag, 11. August 2019, 22.00 Uhr auf dem Parkplatz vor der Kunsteisbahn Grabengut.

Fahr- und Parkverbote (Marktfahrer und berechtigte Zubringer bis Festbeginn möglich).
Freitag, 9. August 2019 ab 6.00 Uhr bis Sonntag, 11. August 2019, 18.00 Uhr im Bälliz, Berntorgasse, Marktgasse, Gerberngasse, Rathausplatz, Obere und Untere Hauptgasse

Falsch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten der Fehlbaren entfernt.

Besitzer privater Zufahrten und Abstellplätze sind gebeten, diese selber geeignet abzusperren.

Die Fahr- und Parkverbote gelten ausdrücklich auch für Zweiräder. Sie umfassen in der Innenstadt auch den Zubringerdienst, ausgenommen:
– Anlieferungen Geschäfte am Freitagvormittag und am Samstag bis 10.00 Uhr
– Zufahrten der Marktfahrerinnen zum Einrichten und Abräumen ihrer Stände. Das Parken von Marktfahrzeugen im ganzen Festgebiet ist verboten (gemäss Anordnung Marktpolizei)
– Dienstfahrzeuge der Notfalldienste
– Fahrzeuge von Mieterinnen der Einstellhalle Stadthof (solange möglich)
– Zufahrt für Fahrzeuge von Mitwirkenden mit Vignette gestattet. Das Parkieren von Fahrzeugen im ganzen Festgebiet ist verboten.

Zusätzliche Aktivitäten
Zusätzliche Aktivitäten innerhalb des Festgebietes werden grundsätzlich nur durch das OK Thunfest (in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat) bewilligt. Das OK hat die Kompetenz, Interessenten abzuweisen.

Frühreinigung
Die Reinigung des Festgeländes findet jeweils unmittelbar nach Festschluss ab 2.00 Uhr statt.

Öffentlicher Verkehr
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, mit den öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen.
Die Bushaltestelle Marktgasse wird am Freitag, 9. August 2019, ab 10.00 Uhr und am Samstag, 10. August 2019, ganzer Tag, an die Haltestelle Sternenplatz verlegt (Umleitung Bus via Grabenstrasse zum Berntorkreisel).

Parkplätze Zweiräder
– Bahnhof: Velostation, Aarefeldstrasse und
Hoffmann-Parkplatz
– Aarestrasse: Beim Parkhaus City West
– Thunerhof: Velounterstände sowie rechts und links des Haupteingangs
– Am Plätzli (Obere Hauptgasse):
Kiesparkplatz
– Scheibenstrasse: Aareseitig
– Berntorgasse
– Grabengut
– Viehmarktplatz

Wir danken für das Verständnis und wünschen ein fröhliches Fest .

Stadt Thun, Abteilung Sicherheit OK Thunfest


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote