Sigriswil

  18.09.2019 Verkehrsmassnahmen

Käseteilet im Justistal Sigriswil am 20. September 2019
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 20. September 2019 festgelegt.

Die nachfolgenden Verkehrsmassnahmen haben zum Zweck, den eigentlichen Käseteilet, die Älpler sowie den Alpabzug in den Vordergrund dieses Anlasses zu stellen. Weiter soll der zivile Verkehr, die Hinfahrt der landwirtschaftlichen Transportfahrzeuge und die Alpabfahrt der Kühe geregelt werden.

Während den entscheidenden Zeiten ist die Grönstrasse mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, jedoch wird ein Cartransport Sigriswil– Grön sichergestellt. Wegen beschränkten Parkplatzmöglichkeiten in Sigriswil bitten wir die Besucher, möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher! Es empfiehlt sich deshalb, früh anzureisen, damit Sie zur Zeit im Justistal ankommen.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

1. Allgemeines Fahrverbot  (ausgenommen Bewirtschafter)
In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilet). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt.
Fahrverbot: Freitag, 20. September 2019; 7.00 bis 19.00 Uhr
Ab 16.00 Uhr
gilt das Fahrverbot bereits ab Sigriswil Dorf für die Feldenstrasse (Zubringerdienst gestattet). Das Fahrverbot gilt auch für Fahrräder und wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
2. Parkplätze
Den Zuteilungen der Parkplatzanweiser im Dorf Sigriswil ist Folge zu leisten. Es darf ausschliesslich auf signalisierten Parkplätzen parkiert werden. Es ist untersagt, auf Privatparkplätzen zu parkieren. Die Parkplätze bei Hotels, Restaurants, Lebensmittelgeschäften, etc. sind für deren Gäste und Kunden freizuhalten.
Die Parkgebühr beträgt Fr. 10.– pauschal.
Die Ortspolizeibehörde Sigriswil macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass falsch parkierte Fahrzeuge, welche Durchfahrtsstrassen versperren, abgeschleppt werden können.
3. Transport Sigriswil – Grön
Einsteigeort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil. Der Shuttledienst beginnt ab 7.30 Uhr und ist durchgehend bis am Mittag gewährleistet. Die Reisecars fahren von Sigriswil ins Justistal, Grön. Rückfahrt via Merligen nach Sigriswil durchgehend möglich, die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr, anschliessend ist die Strasse für den Alpabzug dringend freizuhalten. Ab ca. 16.30 Uhr treffen die Alpabzüge der verschiedenen Alpgenossenschaften aus dem Justistal im Dorf Sigriswil ein.
Die Gebühren für den Cartransport sind wie folgt:
Einfach Fr. 10.– / Retour Fr. 17.–
4. Alternative Wege ins Justistal
Wanderer haben die Möglichkeit, mit der Niederhornbahn via Beatenberg ins Justistal zu gelangen.
ACHTUNG: Der Wanderweg via Wilerallmi, über die Falle, ist aufgrund von Felssturzgefahr gesperrt.
5. Verpflegungsmöglichkeiten
Auf dem Käseteiletplatz im Justistal und im Dorf Sigriswil (Coop Platz) sind tagsüber Verpflegungsmöglichkeiten und musikalische Unterhaltung vorhanden. Marktstände, Verpflegungsstände und dergleichen sind am Käseteilet nicht zugelassen.
6. Es darf ausschliesslich Justistaler-Alpkäse zum Verkauf angeboten werden. (Beschluss der Vereinigten Alpgenossenschaften Justistal vom 10. September 1998).

Sigriswil, im August 2019

Die Gemeindepolizeibehörde


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